Ratgeber · 10.03.2026

Wann die Krankenkasse Cannabis bezahlt

Seit 2017 gibt es in Deutschland die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Krankenkasse medizinisches Cannabis bezahlt. Das Cannabisgesetz von 2024 hat die Regeln nochmal erweitert. Trotzdem ist die Kostenübernahme kein Automatismus. Man braucht einen Antrag, und dieser Antrag wird vom Medizinischen Dienst geprüft. Das kann nervig sein, aber es lohnt sich: Wer genehmigt wird, zahlt nur noch die Rezeptgebühr von 5 bis 10 Euro pro Verordnung - egal ob das Cannabis 80 oder 400 Euro kostet. Die Voraussetzungen klingen komplizierter als sie sind. Erstens muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen. Das ist bei chronischen Schmerzen, Spastik, Krebs, Epilepsie oder schweren psychischen Erkrankungen praktisch immer der Fall. Zweitens müssen herkömmliche Therapien ausgeschöpft sein oder nicht vertragen werden. Das heißt nicht, dass man jedes Medikament auf dem Markt probiert haben muss. Es reicht, wenn dokumentiert ist, dass die naheliegenden Optionen versucht wurden und nicht ausreichend geholfen haben. Und drittens muss eine Aussicht auf Besserung durch Cannabis bestehen. Das kann der Arzt anhand der Studienlage und der individuellen Situation einschätzen. Kein Arzt wird etwas verschreiben, von dem er nicht überzeugt ist, dass es helfen kann.

Wie der Antrag funktioniert

Der Ablauf ist folgender: Der behandelnde Arzt stellt ein Rezept aus und schreibt parallel einen Bericht für die Krankenkasse. In diesem Bericht steht die Diagnose, welche Therapien bisher versucht wurden, warum sie nicht ausgereicht haben und warum Cannabis eine sinnvolle Option ist. Je ausführlicher und überzeugender dieser Bericht, desto besser die Chancen. Man reicht das Rezept zusammen mit dem Bericht bei der Krankenkasse ein. Die hat dann drei Wochen Zeit für eine Entscheidung. Wenn der Medizinische Dienst eingeschaltet wird, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Reagiert die Kasse innerhalb dieser Frist nicht, gilt der Antrag als genehmigt - das steht so im Gesetz, und man sollte sich nicht scheuen, darauf zu bestehen. Bei Spastik und MS liegt die Genehmigungsquote am höchsten, über 60 Prozent, weil die Studienlage hier am stärksten ist. Bei chronischen Schmerzen und Chemotherapie-bedingter Übelkeit sind es ebenfalls über 50 Prozent. Bei psychischen Indikationen wie Depression oder ADHS ist die Quote niedriger, liegt aber immer noch bei 30 bis 40 Prozent. Es kommt stark auf die Qualität des ärztlichen Berichts an.

Was tun bei Ablehnung

Eine Ablehnung ist kein Grund aufzugeben. Man hat vier Wochen Zeit für einen Widerspruch, und diesen Widerspruch sollte man nutzen. Die Erfolgsquote im Widerspruchsverfahren ist hoch, weil viele Erstablehnungen auf formalen Mängeln beruhen: ein zu knapper Arztbericht, fehlende Dokumentation bisheriger Therapien oder eine unzureichende Begründung. Im Widerspruch kann man diese Lücken schließen. Der Arzt schreibt eine ergänzende Stellungnahme, man fügt fehlende Unterlagen bei, und in vielen Fällen wird die Entscheidung revidiert. Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, bleibt der Weg vors Sozialgericht - kostenlos für Kassenpatienten. In der Praxis geben viele Kassen vorher nach, weil Klagen für sie teuer und zeitaufwändig sind. Anbieter mit Arzt-Service kennen den Antragsprozess und wissen, was der Medizinische Dienst sehen will. Manche unterstützen aktiv bei der Formulierung des Berichts und beim Widerspruch. Diese Erfahrung kann den Unterschied machen. Ein paar praktische Tipps: Alle bisherigen Behandlungen und Medikamente mit Dosis und Dauer dokumentieren. Arztbriefe und Befunde beilegen, die die Erkrankung und die Therapieversuche belegen. Und im Bericht konkret beschreiben, wie die Erkrankung den Alltag beeinträchtigt - das ist für den Medizinischen Dienst oft überzeugender als rein medizinische Fakten. Wie man an ein Cannabis-Rezept kommt, erklärt unser Ratgeber Cannabis-Rezept online bekommen. Die aktuellen Preise ohne Kassenübernahme finden Sie unter Was kostet medizinisches Cannabis?

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